Erbrecht

Im Erbrecht ist die Beratung bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen wichtig.
Stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille auch entsprechend Ihren Wünschen von den Erben umgesetzt und Streit zwischen den Erben (und eventuell Dritten) vermieden wird.

Ich werde bei der Beratung auch die steuerlichen Seiten der Erbschaft oder einer vorweggenommenen Erbfolge im Auge behalten und ggf. auf eine Beratung durch einen Fachmann hinwirken.

Auch wenn ein Erbfall eingetreten ist und es zu Streit oder unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Erben (und eventuell Dritten) kommt, ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung sinnvoll, damit der Streit nicht eskaliert.

Bei den folgenden häufigen Problemfeldern berate und vertrete ich sie gerne:

  • Vermögensübertragung zu Lebzeiten, nicht nur durch Schenkung,
  • Gestaltung von Testament und Erbvertrag,
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung,
  • Wahrung der Rechte eines Erben,
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und
  • Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.